Informationen zur Krise im Nahen Osten

Hinweisende für Reisende in der betroffenen Region:
 

1. Ich bin in der Region - was soll ich tun?

Registrierung in der Krisenvorsorgeliste ELEFAND (https://krisenvorsorgeliste.diplo.de) vom Auswärtigen Amt
Nur so können Botschaften Kontakt aufnehmen
Anweisungen lokaler Behörden strikt befolgen
Kommunikationsmittel funktionsfähig halten
Medienlage beobachten, sowohl lokal als auch international
 

2. Ich erreiche die Botschaft nicht

Krisentelefon Auswärtiges Amt +49 30 5000 87 777
Täglich 8 bis 18 Uhr (deutsche Zeit)
 

3. Ich will ausreisen - welche Schritte sind jetzt sinnvoll?

Erster Ansprechpartner sind Reiseveranstalter und Airlines
Es kann zu neuen Luftraumsperrungen kommen - daher regelmäßig prüfen, ob neue Flüge angeboten werden.
 

4. Anruf von Angehörigen

Deutsche Angehörige sollen sich in ELEFAND eintragen. Familien sollten eine Kontaktperson bestimmen.
 

Für Pauschalreisende

1. Ansprechpartner ist immer der Reiseveranstalter
2. Ich komme nicht aus dem Land - wer bezahlt das Hotel für die zusätzliche Nächte?
Handelt es sich um eine Pauschalreise, übernehmen Reiseveranstalter die Kosten. Ggf. Vorkasse und im Nachhinein einreichen.
3. Ich habe eine Reise in die Region gebucht – kann ich stornieren?
Bitte Rückmeldung des Veranstalter abwarten und nicht proaktiv stornieren. 
4. Mein Flug wurde gestrichen - wie komme ich zurück?
Kontakt Reiseveranstalter aufnehmen
Veranstalter sind laut EU Pauschalreiserichtlinie verpflichtet einen Ersatzflug zu organisieren, sobald Fliegen wieder möglich ist. Bis dahin tragen die Veranstalter die Kosten für die Übernachtung und Mahlzeiten.
 
• Das gilt auch für die gestrandeten Kreuzfahrtpassagiere, wenn der Flug inkludiert ist.
Eine zusätzliche Ausgleichszahlung nach EU-Fluggastrechten (250 bis 600 Euro) entfällt allerdings, da militärische Konflikte als außergewöhnliche Umstände gelten.
 

Für Individualreisende 

1. Mein Flug wurde gestrichen - wie komme ich zurück?
Kontakt mit Airline aufnehmen
Eine zusätzliche Ausgleichszahlung nach EU-Fluggastrechten (250 bis 600 Euro) entfällt allerdings, da militärische Konflikte als außergewöhnliche Umstände gelten.
 
2. Was ist, wenn ich nur in Dubai zum Beispiel nach Asien umsteigen wollte? (Nur Flug)
Da der Flug nach Dubai ab Deutschland gestartet wäre, gilt die EU-Fluggästeverordnung - unabhängig von der Airline. Hier muss die Airline einen Ersatzflug organisieren, etwa über einen Umsteigeflughafen jenseits des Kriegsgebiets.
 
Unterkünfte (z.B. Booking.com) müssen separat vom Kunden storniert werden und Kulanz erfolgt nur durch Hotelier.

 

Reisewarnungen

Das Auswärtige Amt warnt konkret vor Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate (Dubai, Abu Dhabi etc.), nach Katar, Kuwait, Israel, Saudi-Arabien, Oman, Bahrain, Jemen, Jordanien, Libanon, Irak und Syrien.  

(Stand 02.02.2026, 10:41 Uhr)